Unsere Leistungen im Überblick

SocialConcept ist seit 1996 etablierter Partner verschiedener Jugendämter. Wir haben uns in dieser Zeit kontinuierlich weiterentwickelt. Ständiges Ziel ist es, unsere Angebote an die Bedürfnisse der Klienten sowie der Jugendämter, für die wir arbeiten, anzupassen und weiter zu entwickeln und zu verbessern. Wir sind unter anderem auch Mitglied bei der AG78.

SocialConcept ist ein freier Träger der Jugendhilfe mit zahlreichen modular aufgebauten ambulanten Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Wir verfügen über ein flexibles Angebotssystem und ermöglichen mit unseren ambulanten Angeboten notwendige sozialpädagogische Unterstützung bei gleichzeitiger Erhaltung des familiären Systems. 

Je nach Anfrage ist es uns möglich, die Anzahl der Maßnahmen an die Nachfrage der Leistungsträger anzupassen und flexibel zu reagieren.

Unsere Module im Überblick

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 30 SGB VIII Erziehungs-
beistandschaft 

§ 35a SGB VIII Integrationshilfe/
Schulbegleitung

Krisen-intervention

Clearing

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Die sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an die Eltern und bezieht in Absprache mit ihnen die Kinder und ggf. das nähere soziale Umfeld der Familie mit ein.

Von anderen ambulanten Hilfearten unterscheidet sie sich im Wesentlichen durch die Fokussierung ihrer Angebote auf das Gesamtsystem Familie.

Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Die Ausgestaltung und die Auswirkungen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind abhängig von der vertrauensvollen persönlichen Beziehung zwischen den Familienmitgliedern und der sozialpädagogischen Fachkraft. Zudem bildet das Problembewusstsein der Eltern, der Wunsch nach Veränderung sowie die Bereitschaft zur Verbindlichkeit eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Das Angebot wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familie zugeschnitten. Die Familie hat durch das Angebot der SPFH die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt durch eine FamilienhelferIn zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und alternative Handlungen zum bisherigen unerwünschten Verhalten einzuüben.

§ 35 SGB VIII 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die einer sehr individuellen, flexiblen, auf ihre Lebensform abgestimmten Unterstützung bedürfen und/oder die anderen Angebote der Jugendhilfe nicht annehmen.

Voraussetzung und Ziele

Die Voraussetzungen und Ziele der Unterstützung können sehr niedrigschwellig angesetzt werden.

Hauptziele der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind die Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive, die Motivation und Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung, die Stabilisierung der Persönlichkeit, die Erweiterung der sozialen Kompetenz, sowie die soziale und berufliche Integration.

Die Inhalte der Betreuung orientieren sich an der individuellen Situation des Jugendlichen/ jungen Erwachsenen. Hinzu kommt, sofern sinnvoll, der Einbezug des sozialen Lebensumfelds des zu Betreuenden.

§ 30 SGB VIII Erziehungs-beistandschaft 

Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Erziehungshilfe in Form von Beratung, Begleitung und Intervention. Die Hilfe kann sowohl präventiven als auch resozialisierenden Charakter haben. Kinder und Jugendliche sollen durch eine Erziehungsbeistandschaft bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung ihres 
sozialen Lebensumfelds unterstützt werden. Ein weiteres Ziel ist die(Wieder-)Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen und die Förderung der Verselbständigung.

Bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen kann der Erziehungsbeistand die Ablösung von der Familie unterstützen und seine Hilfe bei der Suche geeigneten Wohnraumes anbieten.

35a SGB VIII Integrationshilfe/
Schulbegleitung 

Die Schulbegleitung ermöglicht den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Besuch der für sie geeigneten Schulform.

Unsere Fachkräfte haben alle eine pädagogische Ausbildung. Entsprechend dem Hilfebedarf können auch Fachkräfte mit Zusatzqualifikation zum Einsatz kommen. Bei autistischen Kindern und Jugendlichen kann dies eine besondere Rolle spielen, da eine Schulbegleitung die autistischen Verhaltensweisen verbessern und über die gestützte Kommunikation die Teilnahme am Unterricht überhaupt ermöglichen kann.

Krisenintervention

Ziel dieser intensiven Kurzmaßnahme von SocialConcept ist die schnelle, hochfrequente und zeitlich begrenzte Begleitung von Familien in Krisen.

Dies beinhaltet, dass die Familien nach kurzer Dauer (max. 8 Wochen) wieder in die Selbständigkeit entlassen werden können.

Das wird erreicht durch Klärung der Problematik, entsprechende Involvierung des Umfeldes (Jugendamt, andere Ämter, Mediziner, Therapeuten, Beratungsstellen, Schulen, Behörden u.a.) und in der Folge Aufbau oder Ausbau eines „Helfernetzes“ und Stärkung der Familie durch Herausarbeitung der eigenen Ressourcen.

Zudem gewährleistet dieses Konzept auch eine schnelle Absicherung nach Ausbruch einer Krise durch die tägliche Präsens der Fachkräfte in der Familie und eine gute Möglichkeit, eventuelle weitere Gefährdungsaspekte rechtzeitig zu erkennen. 

Clearing 

Das Clearing dient der kurzfristigen Klärung und Stabilisierung von Familien in problematischen Lebenslagen. Ziel ist darüber hinaus die Abstimmung von evtl. weiterführenden Hilfebedarfen. Soziale Problemlagen der Familien wie auch innerfamiliäre Konflikte werden, im Rahmen bestehender Möglichkeiten, intensiv bearbeitet.